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Miteinander reden

Da ein wesentlicher Teil der Suchtprävention über Erziehung vermittelt wird, sind Eltern eine bedeutsame Zielgruppe – die über die fortgebildeten Fachkräfte erreicht werden.
Frühzeitig können sie Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft nach §22 (SGB VIII) auch bei schwierigen Themen ansprechen wie beispielsweise Grenzen setzen, Konfliktlösung, Förderung der Selbstständigkeit, Schaffung geschützter Frei- und Spielräume und adäquater Umgang mit Frustrationen. Auch das Sprechen und das Informieren über
ungünstiges Erziehungsverhalten, Gesundheit und Suchtmittelkonsum kann zu Verhaltensänderungen
bei Eltern und weiteren familiären Bezugspersonen motivieren. Erziehungspartnerschaft ist in diesem Kontext als respektvoller und offener Kontakt auf Augenhöhe zu verstehen und bezieht sich auf die gemeinsame Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder.

Erziehungspartnerschaft

Die Gestaltung der gesetzlich verankerten Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern kann herausfordernd sein – deshalb sind Elterngespräche von großer Bedeutung auf mehreren Ebenen:

  • gesundes Aufwachsen,
  • Stärkung der Erziehungspartnerschaft,
  • Förderung von Veränderungsbereitschaft,
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen.

In Nordrhein-Westfalen bieten wir dazu Fortbildungen im Bereich Motivierender Kurzintervention mit Eltern - Kita-MOVE, sowie zur Förderung des Nichtrauchens in Familien der Initiative "Leben ohne Qualm".